Neuerungen bei der Künstlersozialversicherung
2015 treten neue Regeln bei der Künstlersozialversicherung in Kraft. Dies geht aus dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes sowie der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 hervor. Positiv für Existenzgründer bzw. Kleinunternehmer ist dabei sicherlich, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 Prozent bleibt. Ebenfalls positiv ist die neu eingeführte Bagatellgrenze in Höhe von 450 € …
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