Gesetzesänderungen zum 1. September 2014

Noch sind die Gesetzesmühlen im Urlaubsmodus. Dennoch treten einige Änderungen, die schon vor der parlamentarischen Pause beschlossen wurden, jetzt in Kraft.

Mindestlohngesetz

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wird zwar erst zum 1. Januar 2015 eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind aber schon seit dem 16. August 2014 gültig:

  • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
  • Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung wird klarer benannt. Es ist besonders dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.

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Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht

Ab 1. September gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt.

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Energieausweis für Staubsauger

Hersteller und Lieferanten dürfen ab 1. September nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Gleichzeitig wird ein neues EU-Energielabel für Staubsauer eingeführt. Es zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen.

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Förderprogramm für Kino-Digitalisierung

Der Bund unterstützt die Digitalisierung kleinerer Kinos mit einem Förderprogramm von rund 900.000 Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin. Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinos, um so die kulturelle Vielfalt in der Kinolandschaft zu unterstützen und zu erhalten. Start ist der 21. August 2014.Weitere Informationen zum Förderprogramm Kino-Digitalisierung