Startup Rettungsschirm alleine reicht nicht aus

Presse-Information

Berlin, den 20.07.2020

Die Corona Pandemie ist für die deutsche Wirtschaft mehr als eine
große Herausforderung. Und sie trifft insbesondere auch die deutsche
Gründerszene und junge Unternehmen. Um diese vor den Folgen der
Corona-Krise zu schützen haben das Bundeswirtschafts- und das
Bundesfinanzministerium Ende März 2020 einen Rettungsschirm mit
einem Volumen von 2 Mrd. € vorgestellt. Danach können alle Startups,
die infolge Corona eine weitere Finanzierung benötigen, den Rettungsschirm
ab dem 2. April 2020 bis zum Jahresende in Anspruch
nehmen. Es gibt zwei unterschiedliche Säulen: für Startups mit Venture
Capital und für Startups ohne VC. Letztere sollen über die Länder
Zugang zur Säule 2 bekommen. Die Umsetzung obliegt den einzelnen
Bundesländern.

Leider führt dies zu sehr unterschiedlichen Umsetzungen, während die
WI Bank in Hessen ihren Startup Rettungsschild bereits unabhängig
von den Bundesmitteln seit Anfang Juni umsetzt, ist die Bayerische
Beteiligungsgesellschaft erst Mitte Juli soweit. In Säule 1 können sich
ausschließlich die Kapital-Geber an die KfW Capital oder den Europäischen
Investment Fonds (EIF) wenden, um ihre Einlagen in Startups
zu sichern. Auch hier gibt es eine sehr unterschiedliche Arbeitsteilung,
je nach Regionen und Kunden. In Säule 2 ist ebenfalls eine Kapitalbeteiligung
Dritter wie Business Angels Bedingung. Damit gehen junge
Startups, die ihre Gründung aus eigener Kraft zu meistern versuchen,
in beiden Säulen leer aus.

Aus Sicht des BVIZ ist eine breite Unterstützung der Startups notwendig
und begrüßenswert. Gerade wachstumsintensive Startups haben
kaum finanzielle Rücklagen, Kreditsicherheiten oder einen nachhaltigen,
sicheren Umsatz. Daher greift dieser Rettungsschirm zu kurz.
Gestärkt werden Unternehmen, die bereits mit Eigen- oder Fremdkapital
finanziert sind. Für die jüngeren Startups ohne Risikokapitalgeber
ist es fast aussichtslos, Unterstützung zu bekommen. Hier laufen in einigen
Bundesländern noch Vertragsverhandlungen zwischen KfW und
Landesbanken. Das ist für viele Startups eine Hängepartie und das,
obwohl es unter ihnen sehr viele mit guten Ideen gibt. Geld von Investoren
erhalten zu haben, ist da bei weitem nicht das einzige Qualitätskriterium.

Entgegen der landläufigen Meinung vom komfortablen Biotop für Startups
und dem nicht nachvollziehbaren Ruf der Gründer nach dem Staat
stellen die deutschen Technologie- und Gründerzentren und ihr Dachverband
BVIZ jedoch fest, dass es für den Großteil der Gründerszene
noch keine passenden Hilfen gibt.

Meist halten die Gründer sich aus eigenen Mitteln gerade so über
Wasser. Auch die länderspezifische Auslegung der Säule 2 des Startup
Rettungsschirmes wird zu erheblichen regionalen Unterschieden
bei Umfang und Ausgestaltung führen. Neben den Bundesmitteln
müssen auch die Länder eigene Gelder und Garantien beisteuern.

Die Gruppe der ganz jungen Gründer bleibt mit diesem Rettungsschirm
leider völlig unberücksichtigt. Teams die sich gerade finden,
einen Businessplan-Wettbewerb gewonnen haben oder kürzlich an einem
Hackarthon der Hochschule teilgenommen haben, werden sich in
der Coronakrise ganz sicher nicht für eine Gründung entscheiden,
sondern einen „sicheren“ Job suchen. Zudem sind Investoren und
Banken aktuell bei Gründern ohne Sicherheiten sehr zurückhaltend.

Auch das Gründungspotential der ArbeitnehmerInnen, die gerade aus
krisengeschüttelten Unternehmen freigestellt wurden, wird mangels
Perspektiven nicht gehoben. Dabei hatte die Bundesregierung hier in
der Vergangenheit sehr erfolgreiche Programme, wie die 50%ige Co-
Finanzierung auf 2 Jahre für die Ausgründung aus der Arbeitslosigkeit
aufgelegt, aus denen häufig erfolgreiche Unternehmen entwachsen
sind. All das wird dazu führen, dass viele innovative Ideen „Made in
Germany“ nicht umgesetzt werden können.

Sollte die Krise andauern ist sogar zu befürchten, dass sich das Innovationspotential
des Landes stark rückläufig entwickeln könnte. Eine
ganze Generation höchst innovativer Startups steht derzeit auf Messers
Schneide. Dabei sind die Startups von heute der Mittelstand von
morgen. Und die Bedeutung des Mittelstandes für unsere Wirtschaft ist
unbestritten.


Der BVIZ fordert daher zusätzliche unterstützende Maßnahmen in
Säule 2. Insbesondere Gründer und die Gruppe bereits produzierender
junger Technologieunternehmen sollten in ihrer Liquidität zur Expansion
gestärkt werden, im Idealfall ohne die Schaffung zusätzlicher Kreditprogramme.
Auch ein erleichterter Zugang in den VC-Bereich wie
z.B. das NRW-Seed-Cap-Programm wäre hilfreich. Hier kann Eigenkapital
beispielsweise auch aus dem Familien- bzw. Freundeskreis bis
100.000,-€ akquiriert werden. Die NRW-Bank verdoppelt dieses Investment
zu gleichen Konditionen. Alternativ könnte auch eine Art
„Liquiditäts-Booster-Programm“ in Form einer Zuschussoption entwickelt
werden, bei der Bund oder Land zusätzlich bereitgestellte persönliche
Mittel der Gründer hebeln. Auch der Vorschlag der All Ventures
Group in Berlin zielt in die richtige Richtung. Sie fordern eine
bessere Liquiditätshilfe für alles Startups, z.B. durch ein Lohnsummen-
Darlehen für mindestens 3 Monate, das sehr langfristig rückzahlbar
sein sollte.

Über den BVIZ: Der BVIZ ist der Bundesverband der deutschen Innovations-
Technologie- und Gründerzentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks.
Der BVIZ verfolgt das Ziel, Technologietransfer und Innovation sowie
Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklungen zu unterstützen
sowie die Bedeutung und die Leistungsfähigkeit der Technologie- und Gründerzentren
u.ä. und ihre Kompetenz zur Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen
weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit angemessen
darzustellen. Darüber hinaus vertritt der BVIZ die Interessen aller seiner Mitglieder
gegenüber Parlamenten, Regierungen, Wirtschaftsverbänden, der
Presse und anderen Interessengruppen. Dabei ist er unabhängig von Parteien
und staatlichen Institutionen.

Verantwortlich:
Dr. Bertram Dressel, Dr. Thomas Diefenthal, Dr. Gerold Kreuter
Präsident und Vizepräsidenten des BVIZ

Herausgeber:
Bundesverband Deutscher Innovations-,
Technologie- und Gründerzentren e. V.
Charlottenstraße 65, 10117 Berlin

Kontakt:
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Andrea Glaser
Geschäftsführerin