VERE – Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V. – Erste Hintergrundinformationen zur Gesetzgebung

Der VERE-Verband hilft inzwischen über 3.000 Firmen bei der Registrierung und der Übernahme der Aufgaben und Pflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG) und der Verpackungsverordnung (VerpackV). Einen Überblick über relevante rechtliche Themen finden Sie im angehängten Dokument.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Hersteller und Vertreiber von elektronischen Produkten momentan noch absolut unzureichend über ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß des Elektrogesetzes informiert sind und der Bedarf an qualifizierten Informationen entsprechend groß ist. Erschwerend kommen hierbei die Komplexität des Themas und die vielfältigen juristischen Fallstricke hinzu. Vielen Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass sie angreifbar sind und beispielsweise abgemahnt werden können – und zwar sowohl von behördlicher als auch von wettbewerbsrechtlicher Seite.

Wir würden Ihnen deshalb gerne dabei helfen, Ihre Geschäftspartner rechtzeitig zu informieren, damit sie unliebsame Überraschungen vermeiden können

Da es in der Natur der Sache liegt, dass sich Unternehmen im Rahmen ihrer Vorbereitungen für einen Markteintritt sowohl über Ihr Beratungsfeld als auch über das Unsrige informieren möchte, schlage ich eine Kooperation vor.

Unser Beratungsthema gewinnt ja zudem aktuell europaweit noch an Bedeutung, da die Frist zur Umsetzung der WEEE II-Richtlinie in den europäischen Mitgliedstaaten am 14. Februar abgelaufen ist. Das hat zusätzliche Auswirkungen für alle Unternehmen, die Ihre elektronischen Produkte in anderen europäischen Ländern vertreiben.

Um sich einen Überblick über den Schwerpunkt unserer Beratung zu verschaffen, schauen Sie gern einmal das Interview an, das wir kürzlich dem Online Portal „Für –Gründer.de“ gegeben haben. Der direkte Link lautet:  http://www.fuer-gruender.de/blog/2013/12/weee-richtlinie-schneider/

Das Elektrogesetz (die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht) schreibt vor, dass alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, unbedingt vor Verkauf und schon vor dem bloßen Anbieten registriert sein müssen. Dies muss bei den zuständigen Institutionen entsprechend rechtzeitig erfolgen. Nicht registrierte Unternehmen (Hersteller/Importeure/Installateure) sind mithilfe eines öffentlich einsehbaren Online-Registers einfach identifizierbar, da sie dort nicht gelistet sind. Somit können sie leicht von Konkurrenten wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder vom Umweltbundesamt mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belangt werden. Die Abschöpfung der aus nicht registriertem Verkauf erzielten Gewinne oder gar ein generelles Verkaufsverbot können weitere Konsequenzen sein.

VERE – Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten e.V.

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